Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen den Auftraggebern und der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Partnertrans® GmbH Localisation Solutions nur verbindlich, wenn sie von der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
II. Umfang des Lokalisationsauftrages
- Die Lokalisation wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der lokalisierten Materialien.
III. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat die Partnertrans® GmbH Localisation Solutions rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Lokalisation zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, Sampleraten etc.). Ist eine Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions einen Korrekturabzug zu überlassen.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Terminologielisten, Referenztexte etc.).
- Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions.
IV. Mängelbeseitigung
- Partnertrans® GmbH Localisation Solutions behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Lokalisation enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
V. Haftung
- Partnertrans® GmbH Localisation Solutions haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
- Jegliche Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrags begrenzt.
VI. Berufsgeheimnis
- Partnertrans® GmbH Localisation Solutions verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Alle Materialien werden von der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions streng vertraulich behandelt und ohne vorherige Rücksprache nur Mitarbeitern zugänglich gemacht, die mit der Lokalisation unmittelbar betraut sind.
- Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten und anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftraggeber und der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions, sowie möglichen Erfüllungsgehilfen, kann die Partnertrans® GmbH Localisation Solutions einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten.
VII. Lieferfristen
- Liefertermine werden erst verbindlich, wenn sie von der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions schriftlich bestätigt wurden. Ein Verzug tritt erst mit Verstreichen einer schriftlich festgesetzten angemessenen Nachlieferungsfrist ein. Nach Verstreichen dieser Frist kann die Annahme der Arbeiten vom Auftraggeber abgelehnt werden.
- Lieferfristen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Lokalisationsmaterialien an den Auftraggeber abgeschickt wurden.
- Bearbeitungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Partnertrans® GmbH Localisation Solutions die Bearbeitung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel usw., auch wenn sie bei den Unterauftragnehmern oder Auftraggebern eintreten - hat die Partnertrans® GmbH Localisation Solutions auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
- Wenn die Behinderung bis über den Ablauf der vereinbarten oder zugesicherten Bearbeitungszeit andauert oder abzusehen ist, dass sie so lange andauern wird, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Bearbeitungszeit oder wird die Partnertrans® GmbH Localisation Solutions von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
VIII. Vergütung
- Die Vergütung ist nach Abnahme der geleisteten Arbeiten und anschließender Rechnungsstellung im angegebenen Zeitrahmen fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein und darf im Höchstfall eine Woche betragen.
- Die Partnertrans® GmbH Localisation Solutions hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgerührt - enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Lieferungen außerhalb der EU sind mehrwertsteuerfrei. Lieferungen in EU-Länder sind mehrwertsteuerfrei, wenn der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions zum Zeitpunkt der Auftragserteilung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers vorliegt.
- Die Partnertrans® GmbH Localisation Solutions kann bei umfangreichen Lokalisationen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Lokalisation objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann die Partnertrans® GmbH Localisation Solutions die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
- Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
- Bei Stornierung eines Auftrags werden dem Auftraggeber bereits fertiggestellte Arbeiten zur Verfügung und in Rechnung gestellt.
IX. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- Die Lokalisation und alle von der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions.
- Partnertrans® GmbH Localisation Solutions behält sich sein Urheberrecht vor.
- Die von der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions bei der Erstellung von Lokalisationen benutzten Programme, Methoden und Systeme sowie alle Eigenentwicklungen für die lokalisationstechnische Aufbereitung, Verarbeitung oder Nachbearbeitung bleiben Eigentum der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions. Die Nutzung durch den Auftraggeber ist im Rahmen des jeweiligen Projekts zulässig, eine nicht ausdrücklich genehmigte Weitergabe an Dritte hingegen nicht.
X. Anwendbares Recht
- Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
- Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
- Sollten Geschäftsbedingungen nichtig sein, oder werden, sind diese durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Absichten den beanstandeten Bedingungen möglichst nahe kommen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz der Partnertrans® GmbH Localisation Solutions.